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Hundehaftpflicht

Alles auf einen Blick

1
Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Tiere sind manchmal unberechenbar, damit man kein Finanzfiasko erlebt sollte man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder Ihr Pferd erschreckt sich und scheut (Pferdehaftpflicht).

Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird?

Wer zahlt dann?

Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass ein Rechtsschutz im kompletten Versicherungsumfang für Tiere und Halter übernommen wird ohne, dass die Beitragskosten sich ändern.

2
Wer ist versichert?

Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).

3
Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.

4
Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?

Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.

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Muss jedes Tier einzeln versichert werden?

Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.

Nach den Haftpflichtbestimmungen benötigt man keinen Gesundheitscheck bei Tieren.

6
Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?

Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).

7
Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.

8
Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?

Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d.R. kostenfrei mitversichert.

9
Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?

Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.

Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.

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Hundeschlittenrennen

Ist bei einigen Gesellschaften versichert.

11
Leinenzwang

Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist (vorausgesetzt kein Kampfhund).

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Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?

Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.

13
Was fällt unter Personenschaden und ist dies mitversichert?

Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.

Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.

14
Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?

Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.

Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.

15
Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit abgedeckt?

Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.

Ja sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.

16
Kampfhunde

Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):

Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.

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Wie kündige man einen Vertrag?

Ordentliche Kündigung:

  • Drei Monate vor Vertragsablauf
  • Bei einem 10 Jahresvertrag kann erst nach dem 3. Jahr zum Jahresende gekündigt werden
  • Schriftlich, per Einschreiben


Kündigung nach einem Schaden:

  • Ein Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens kann fristlos gekündigt werden
  • Schriftlich, per Einschreiben


Kündigung nach Prämienerhöhung:

  • Ein Monat nach erhalten der Mitteilung
  • Schriftlich, per Einschreiben


Tipp: Bei Tod des Hundes erlischt der Vertrag automatisch. Nur eine Meldung ist notwendig.

Kündigung

Sie haben sich entschieden, Ihre alte Versicherung zu kündigen oder einen Versicherungswechsel vorzunehmen und haben kein passendes Formular vorliegen. Auf der FH24-Website können Sie das passende Kündigungsformular kostenlos herunterladen und für Ihre Zwecke verwenden.

Unter folgendem Link steht Ihnen ein Kündigungsformular zum Download bereit: