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Kfz-Versicherung

Alles auf einen Blick

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Wer braucht eine Auto- / Kfz- Haftpflichtversicherung?

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Wer ist versichert?

Versichert sind:

  • der Versicherungsnehmer
  • der Fahrzeughalter
  • der Eigentümer
  • der Fahrer
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Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
  • Schäden, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges entstehen (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden).
  • Die Prüfung und ggf. Abwehr von Ansprüchen Dritter.
  • Deckungsumfang: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden. Die meisten Versicherungen gewähren Deckung bis 50 oder 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigte Person).
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Warum ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie wichtig?

Als Halter eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Zu Ihrem eigenen Vorteil. Denn: Mobilität bringt Risiken mit sich. Schon eine kleine Unaufmerksamkeit beim Fahren kann Konsequenzen haben, für die Sie schlimmstenfalls ein Leben lang gerade stehen müssen.

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Wer ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt?
Versicherungsschutz bei Kfz-Haftpflichtversicherung genießen:
  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Halter und Eigentümer
  • Fahrer
  • Berechtigte Kfz-Insassen
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Welche Schadenfälle sind bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind Haftpflicht-Schäden, bei denen durch Ihr Fahrzeug:
  • Personen verletzt oder getötet
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen
  • oder, falls Vermögensschäden entstehen - unsere Kfz-Haftpflichtversicherung hilft!
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Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Schäden, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges entstehen (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden)
  • Die Prüfung und ggf. Abwehr von Ansprüchen Dritter


Die gesetzlichen Deckungssummen betragen je Schadenfall:

  • 7,5 Mio. EUR für Personenschäden
  • 1 Mio. EUR für Sachschäden
  • 50.000 EUR für Vermögensschäden


Berechnen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung und überzeugen Sie sich von der günstigen Kfz-Haftpflichtversicherung von Finanzenheute24.de!

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Rabatte

In den Rabattsystemen der einzelnen Versicherer äußert sich ein großer Ideenreichturm der Marketingleute. Zum Teil sind die Rabatte sinnvoll, zum Teil sollte man aber die Finger davon lassen.


Schadenfreiheitsrabatt

Je nach Anzahl der schadenfreien Jahre eines Vertrages werden dem Versicherungskunden entsprechende Rabatte auf die ermittelte Grundprämie gewährt.


Fahrzeugalter

Rabatte für Neuwagen


Garagenrabatt

Das Fahrzeug muss nachts in einer abschließbaren Garage stehen.


Wenigfahrerrabatt

Bei den meisten Versicherten bei einer Fahrleistung von unter 9.000 km im Jahr.


Alleinfahrer Rabatt

Der Wagen darf nur vom Halter oder dessen Partner gefahren werden.


Frauenrabatt:

Auf Grund der geringeren Unfallhäufigkeit von Frauen. Der Wagen darf nur von Frauen gefahren werden.


Anfängerrabatt

Führerscheinneulinge werden in die SF- Klasse 1/2 (140%) eingestuft, wenn ein Elternteil oder der Ehepartner bereits längere Zeit eine Police besitzen)


Zweitwagenrabatt

Ein Zweitwagen wird günstiger als die üblichen 140% eingestuft.


Berufsgruppenrabatte

Früher auf Beamte beschränkt, werden jetzt auch andere Berufsgruppen mit Rabatten bevorzugt(Ärzte, Bankmitarbeiter, Beschäftigte der Automobilbranche usw.)

Alles auf einen Blick

Kaskoversicherungen heißen eigentlich "Fahrzeugteileversicherung" oder "Fahrzeugvollversicherung". Sie dienen zur Absicherung des Risikos gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die der Absicherung der verursachten Schäden dient. Man unterscheidet Vollkasko und Teilkasko.

Teilkasko

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Wer braucht eine Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko-Versicherung eignet sich in der Regel für höherwertige ältere Autos. Es ist häufig sinnvoll zu prüfen, ob die Teilkasko-Versicherungsbeiträge im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu hoch werden. Sollen zusätzliche Risiken (z.B. Hagel oder Diebstahl) abgesichert werden, eignet sich die Teilkasko am meisten.

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Was ist in dem Teilkasko versichert und wofür haftet die Teilkasko?

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand
  • Diebstahl
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm
  • Glasbruch
  • Explosion
  • Schmorschäden
  • Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)

Die Teilkasko wird mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Die am meisten gewählte Selbstbeteiligung beträgt 150 EUR.

Tipp!
Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut "Alle Tiere" einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.


Vollkasko

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Wer braucht Vollkasko?

Die Vollkaskoversicherung ist vor allem bei neueren Fahrzeugen empfehlenswert, egal, wodurch der Schaden entstanden ist, mit Vollkasko sind Sie auf der sicheren Seite.

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Was ist versichert?

1. Unfallschäden am Fahrzeug (auch, wenn Sie vom Fahrzeughalterverursacht wurden)

2. Mutwillige-, und böswillige Schäden durch Personen verursacht, alle Schadenereignisse der Teilkasko

Genau wie bei der Teilkasko übernimmt die Vollkasko bei Totalschäden den Wiederbeschaffungspreis eines gleichwertigen Fahrzeugs. Liegt kein Totalschaden vor, übernimmt die Vollkasko-Versicherung die Reparaturkosten. Auch bei der Vollkaskoversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese reicht von 150 EUR bis zu 1000 EUR. Am meisten werden hier 300 EUR gewählt.

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Wie kündige ich meinen Vertrag?

Jedes Jahr haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung zum 31.12. zu kündigen. Dazu müssen Sie lediglich die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Die Kündigung muss daher bis 30.11. bei Ihrer bisherigen Versicherung eingegangen sein.

Wenn der 30.11. auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt, so ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag der bisherigen Versicherung zugeht.

Fristgerechte Kündigung zum 31.12.

  • 3 Monate vor Vertragsende
  • per Einschreiben - schriftlich

Nutzen Sie unser Musterkündigungsschreiben als PDF-Datei!

Sonderkündigungsrechte

Beitragserhöhung:

Nach Eingang der Mitteilung einer Beitragserhöhung, ist eine Kündigung mit sofortiger Wirkung, innerhalb von 1 Monat, möglich.

Schadensfall:

Bei Zahlung oder Ablehnung kann innerhalb von 1 Monat mit sofortiger Wirkung gekündigt. werden.

Bei Anmietung eines Leihwagens im europäischen Ausland gelten in der Regel nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Urlaubslandes. In Spanien beträgt die Mindestdeckung z.B. bei Personenschäden 350.000 Euro pro Person, in Griechenland 500.000 Euro. In vielen Urlaubsländern liegen die Deckungssummen, insbesondere für Sachschäden, noch weit darunter. Geht die Schadenssumme nach einem Unfall darüber hinaus, so muss der unfallverursachende Urlauber den Fehlbetrag aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Daher gilt: Wer im Ausland ein Fahrzeug mietet, benötigt die Haftungszusage durch einen deutschen Versicherer.

Möglich macht dies die sogenannte "Mallorca-Police". Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen, welche die möglichen Differenzen zwischen ausländischen und deutschen Versicherungsschutz ausgleicht. Die Mallorca-Police enthält in der Regel eine pauschale Deckung von zehn Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Der zusätzliche Versicherungsschutz lässt sich beim Kraftfahrzeugversicherer für die Dauer von einem Monat bis hin zu einem Jahr erwerben. Manche Versicherer bieten diese Leistung bereits kostenlos für einen Monat in ihren Vertragsbedingungen an. Erkundigen Sie sich daher vor einer Urlaubsreise bei Ihrem Versicherer, ob die Mallorca-Police möglicherweise bereits in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten ist!

Ist in Deutschland kein Kraftfahrzeug zugelassen, benötigt der Auslandsreisende eine Traveller-Police, die weltweit Gültigkeit hat. Diese fungiert als zusätzliche Autohaftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung kann beispielsweise über die Automobilclubs abgeschlossen werden. Wichtig dabei: Versichert sind mitreisende Ehe- oder Lebenspartner, Beschädigungen am Fahrzeug hingegen nicht.

Wie kündigt man einen Vertrag?

Ordentliche Kündigung:

1.Drei Monate vor Vertragsablauf
2.Bei einem 10 Jahresvertrag kann erst nach dem 3 Jahr zum Jahresende gekündigt werden
3.Schriftlich, per Einschreiben

Kündigung nach einem Schaden:

  • Ein Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens kann fristlos gekündigt werden
  • Schriftlich, per Einschreiben


Kündigung nach Prämienerhöhung:

  • Ein Monat nach Erhalt der Mitteilung
  • Schriftlich, per Einschreiben
Alles auf einen Blick

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Zusatzversicherung z. B. Schutzbrief an. Bei Unfällen und Pannen erhält der Versicherungsnehmer Hilfe. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Pannenhilfe oder die Bergung des Fahrzeuges. Außerdem übernimmt die Versicherung:

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Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für den Fahrer und die Insassen. Versichert sind im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge sowie in der Regel mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.

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Wer braucht einen Autoschutzbrief?

Ein Autoschutzbrief ist nur dann sinnvoll, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von einem Versicherer in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie, ob solche Leistungen nicht durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch die Mobilitätsgarantie eines Fahrzeugherstellers bereits vorhanden sind. Häufig ist der Autoschutzbrief in einer Kfz-Haftpflichtversicherung integriert und muss nicht separat abgeschlossen werden.

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Was ist versichert?

Versichert sind Serviceleistungen bei Pannen, Unfall oder Diebstahl. Im Wesentlichen sind dies:

  • Leistungen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (z.B. Pannenfahrzeug)
  • Abschleppen/Bergen des Fahrzeuges
  • Fahrtkosten zur Rück- oder Weiterfahrt
  • Kosten für Übernachtung, Mietwagen oder Fahrzeugunterstellung

Kosten für einen Rücktransport

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Was bietet der Schutzbrief?

Personenbezogene Leistungen

  • Service beim Krankentransport
  • Kinder- und Fahrzeugrückholung bei Ausfall des Fahrers
  • Hilfe im Todesfall


Folgende Mindestleistungen sollte eine Schutzbriefversicherung enthalten

  • Versichert sind im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge
  • sowie mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger

a) Bei Panne oder Unfall

  • Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen
  • Übernachtung
  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugsrückholung

b) Bei Diebstahl und Totalschaden

  • Übernachtung
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Mietwagen
  • Zoll
  • Versichert ist der Fahrer
  • sowie die Insassen


c) Leistungen bei Fahrerausfall

  • Übernachtung
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Mietwagen
  • Fahrzeugrückholung
  • Krankenrücktransport
  • Kinderrückholung
  • Krankenbesuch


d) Sonstige Beistandsleistungen

  • Ersatz von Reisedokumenten
  • Ersatz von Zahlungsmittel im Ausland
  • Vermittlung von Ärzten und Kontaktherstellung zum Hausarzt
  • Arzneimittelversand
  • Hilfe und Organisation bei einem Todesfall
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
  • Reiserückrufservice über Rundfunk
  • Hilfe in besonderen Notfällen
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Worauf sollte ich achten?

Die Leistungen sind abhängig vom Versicherungsanbieter!

Sie kostet nur rund 10 Euro im Jahr.

Kündigung

Sie haben sich entschieden, Ihre alte Versicherung zu kündigen oder einen Versicherungswechsel vorzunehmen und haben kein passendes Formular vorliegen. Auf der FH24-Website können Sie das passende Kündigungsformular kostenlos herunterladen und für Ihre Zwecke verwenden.

Unter folgendem Link steht Ihnen ein Kündigungsformular zum Download bereit:



Rabattübertragung

Eine KFZ-Rabattübertragung kommt z.B. oft in Frage, wenn die Eltern für die Kinder einen Zweitwagen über Ihre Kfz-Versicherung versichert haben und nun nach einigen Jahren möchten, dass diese den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.

Voraussetzung ist, dass die Personen im selben Haushalt wohnen und der PKW nicht nur gelegentlich von der betreffenden Person gefahren wurde. Derjenige auf den die Kfz-Versicherung Rabattübertragung erfolgen soll, muss für den Anrechnungszeitraum außerdem eine gültige Fahrerlaubnis gehabt haben.

Unter folgendem Link steht Ihnen ein Rabattübertragungsformular zum Download bereit: