0 => 0 => 0 => Privathaftpflicht | Finanzen Heute 24
Wir beraten Sie gerne und kostenlos!
06571-952 45 33
Mo. bis Sa. 8:00-19:00 Uhr
Kostenlose Beratung
Mo. bis Sa. 8:00-19:00 Uhr
06571-952 45 33
FinanzenHeute24
info@finanzenheute24.de
Sprache
Wählen Sie Ihre Sprache:
Login
E-Mail / Passwort ist falsch!
Bitte versuchen Sie es erneut!
E-Mail
Passwort
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie uns einfach!
E-Mail: *
Vorname, Name: *
Telefon:
Ihre Nachricht: *

Privathaftpflicht

Alles auf einen Blick

1
Was versteht man unter Mietsachschäden?

Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.

2
Ist Schlüsselverlust mitversichert?

Jа , bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)

Nein, bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür

Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.

3
Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?

Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Infos Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).

4
Sind Kinder automatisch mitversichert?
  • Alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschließen. (Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u. ä.).
  • Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
  • Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
5
Können Kinder haftbar gemacht werden?
  • Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt § 828 BGB, muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
  • Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
6
Gibt es eine Wartezeit?

Nein, bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn.

7
Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?

Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.

8
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.

9
Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.


Sie übernimmt dazu

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
  • die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB) .

Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.

10
Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?

Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten. Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere wiederum gar nicht.

11
Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?

In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert.
Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Wasserfahrzeuge (mit Motor)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
12
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?

Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).

Bei längeren Auslandsaufenthalten sollten mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.

13
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?

Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtige (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.

Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

14
Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?

Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.

Wenn beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.

15
Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?

Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.

16
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?

Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).

Kündigung

Sie haben sich entschieden, Ihre alte Versicherung zu kündigen oder einen Versicherungswechsel vorzunehmen und haben kein passendes Formular vorliegen. Auf der FH24-Website können Sie das passende Kündigungsformular kostenlos herunterladen und für Ihre Zwecke verwenden.

Unter folgendem Link steht Ihnen ein Kündigungsformular zum Download bereit: